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Das neue Friedhofreglement mit Referendum

Das neue Reglement der Gemeinde Steinach ersetzt jenes aus dem Jahr 2011 und steht in Verbindung mit der Neugestaltung des Friedhofareals und den neugeschaffenen Bestattungsformen. Die Friedhofkommission, sie setzt sich wie folgt zusammen: Andreas Popp (Präsident), Rodolfo Letti (Mitglied), Sabine Rheindorf (Mitglied), Christian Widmer (Mitglied) und Laura Perone (Aktuarin), hat sich unter anderem aus diesem Grund mit der Überarbeitung des Friedhofreglements befasst und dem Gemeinderat eine neue Fassung zum Erlass unterbreitet. Im gesamtrevidierten Reglement sind die neuen Bestattungsformen integriert und die Details dazu geregelt. Noch vor 40 Jahren war die Nachfrage nach Erdbestattungen mit Sarg am grössten. Aktuell nimmt die Nachfrage nach Urnenbestattungen oder Gemeinschaftsgräber zu. Das hat den Vorteil, dass die Gräber kleiner bemessen werden können. Das Entwicklungskonzept am Friedhof Steinach, das unlängst umgesetzt wurde, sah daher die Sanierung und Erweiterung der Urnengräber vor. Und diese Entwicklung berücksichtigt auch das neue Reglement. Neu sind auch die Zuständigkeiten transparent festgelegt, übrige Bestimmungen an die aktuellen Begebenheiten angepasst und die Voraussetzungen für die Bestattung auswärtiger Personen geschaffen worden. Auf die Frage an Kommissionspräsident Andreas Popp nach den Veränderungen im tariflichen Bereich sagte er: „Die diesbezüglichen Veränderungen sind minimal, die Gebührentarife sind lediglich den aktuellen Gegebenheiten angepasst worden.“ Das neue Reglement untersteht dem fakultativen Referendum. Reglement

Referendumsvorlage – Friedhofreglement

Fakultatives Referendum – Gestützt auf Art. 1 des Gesetzes über die Friedhöfe und die Bestattungen (sGS 458.1), Art. 3 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und Art. 34 der Gemeindeordnung erliess der Gemeinderat Steinach am 15. Januar 2024 das neue Friedhofreglement. Dieses untersteht während 40 Tagen dem fakultativen Referendum:

Gegenstand: Friedhofreglement

Referendumsfrist: Montag, 22.01.2024 bis Freitag, 01.03.2024. Öffentliche Auflage: Gemeinderatskanzlei Steinach, Schulstrasse 5 (Büro 23) Quorum: 200 gültige Unterschriften.

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist dem Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, einzureichen. (he/gk)

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